Ablauf des Mediationsverfahrens für eine faire Lösung

Vorphase oder Phase 0: Kontaktaufnahme

 

  • Wer nimmt Kontakt auf? In wessen Namen? Gibt es eine Einigung, eine Mediation zu beginnen?
  • Gibt es einen Auftraggeber, z. B. Interessengruppen, Firmen, Verwaltung, Organisationen?
  • Er folgt die Zuweisung von einem Anwalt, allenfalls von einem Gericht?
  • Werden getrennte Vorgespräche geführt?
  • Werden immer dieselben Personen an den Sitzungen teilnehmen?
  • Wurden bereits Rahmenbedingungen festgelegt?

Phase 1: Erarbeitung und Abschluss eines Mediationsvertrages

  • Der Mediator bzw. die Mediatorin nimmt mit den Parteien im ersten Erstgespräch zwischenmenschlichen Kontakt auf,
  • Erklären des Mediationsverfahrens,
  • Motivation der Teilnehmenden für die Mediation klären: Klären, weshalb die Teilnehmenden eine Mediation durchführen wollen,
  • Regel für den Ablauf der Mediation definieren und beziehen sich auf die Kommunikation der Beteiligten wie ausreden lassen, offen kommunizieren, keine beleidigenden Worte, usw.,
  • Rolle des Mediators bzw. der Mediatorin klären: allparteilich, neutral, macht bei einem Scheitern des Mediationsprozesses keine gerichtliche Zeugenaussage,
  • Abschliessen eines Mediationsvertrages.

Phase 2: Themensammlung und allgemeine Informationen

  • Sammeln der Themen und aller relevanten Informationen, um die es in der Mediation geht,
  • Klärungen: Wo herrscht zwischen den Parteien Übereinstimmung
  • Die Konfliktparteien einigen sich über die Reihenfolge der Themenbearbeitung

Phase 3: Von Positionen zu Anliegen / Interessen

  • Die Konfliktparteien legen ihren Standpunkt, ihre Interessen und Positionen dar,
  • Bewusstmachung der dahinterliegenden Bedürfnisse, Interessen, Ansprüche und Ängste im Hinblick auf die Zukunft,
  • Grundlagen für die Entscheidungsfindung erarbeiten: die Konfliktparteien sollen feststellen und spüren, dass die vom anderen geäusserten Anliegen und Interessen auch ihren Platz in der Lösung haben müssen.

Phase 4: Entwickeln von Optionen für die Lösung

  • Auf der Basis der herausgearbeiteten Anliegen und Interessen erarbeiten die Konfliktparteien Optionen (Möglichkeiten) für eine Lösung,
  • sie sollen auch Hypothesen, Phantasien, Utopien einbringen,
  • Brainstorming: Was können sich Konfliktparteien bei den entsprechenden Interessenlagen überhaupt für Lösungen vorstellen. Der Handlung- und Lösungsrahmen soll erweitert werden,
  • die eingebrachten Optionen werden entgegengenommen, aber nicht bewertet.

Phase 5: Erarbeiten von Lösungen

  • Aus der Vielzahl an Lösungsoptionen wählen die Konfliktparteien diejenigen aus, welche ihnen am besten, plausibelsten und umsetzbar erscheinen,
  • sie treten in die Verhandlung über diese ausgewählten Optionen ein,
  • für mehrere Themen liegen mehrere Lösungen vor, d. h. für jedes Thema gibt es am Schluss eine Lösung,
  • die gefundenen Lösungen sind noch nicht verbindlich; sie stellen eine Absichtserklärung der Konfliktpartner dar.

Phase 6: Vereinbarung

  • Die für jedes Thema gefundenen Lösungen werden in einer Vereinbarung festgehalten,
  • Um eine Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, soll die erarbeitete Vereinbarung in einem notariellen Vertrag oder einer privatrechtlichen Vereinbarung rechtsverbindlich werden, 
  • die Konfliktparteien entscheiden, wie die getroffene Lösung oder die getroffenen Lösungen umgesetzt werden.