Vorphase oder Phase 0: Kontaktaufnahme
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Wer nimmt Kontakt auf? In wessen Namen? Gibt es eine Einigung, eine Mediation zu beginnen?
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Gibt es einen Auftraggeber, z. B. Interessengruppen, Firmen, Verwaltung, Organisationen?
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Er folgt die Zuweisung von einem Anwalt, allenfalls von einem Gericht?
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Werden getrennte Vorgespräche geführt?
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Werden immer dieselben Personen an den Sitzungen teilnehmen?
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Wurden bereits Rahmenbedingungen festgelegt?
Phase 1: Erarbeitung und Abschluss eines Mediationsvertrages
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Der Mediator bzw. die Mediatorin nimmt mit den Parteien im ersten Erstgespräch zwischenmenschlichen Kontakt auf,
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Erklären des Mediationsverfahrens,
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Motivation der Teilnehmenden für die Mediation klären: Klären, weshalb die Teilnehmenden eine Mediation durchführen wollen,
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Regel für den Ablauf der Mediation definieren und beziehen sich auf die Kommunikation der Beteiligten wie ausreden lassen, offen kommunizieren, keine
beleidigenden Worte, usw.,
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Rolle des Mediators bzw. der Mediatorin klären: allparteilich, neutral, macht bei einem Scheitern des Mediationsprozesses keine gerichtliche
Zeugenaussage,
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Abschliessen eines Mediationsvertrages.
Phase 2: Themensammlung und allgemeine Informationen
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Sammeln der Themen und aller relevanten Informationen, um die es in der Mediation geht,
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Klärungen: Wo herrscht zwischen den Parteien Übereinstimmung
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Die Konfliktparteien einigen sich über die Reihenfolge der Themenbearbeitung
Phase 3: Von Positionen zu Anliegen / Interessen
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Die Konfliktparteien legen ihren Standpunkt, ihre Interessen und Positionen dar,
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Bewusstmachung der dahinterliegenden Bedürfnisse, Interessen, Ansprüche und Ängste im Hinblick auf die Zukunft,
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Grundlagen für die Entscheidungsfindung erarbeiten: die Konfliktparteien sollen feststellen und spüren, dass die vom anderen geäusserten Anliegen und Interessen
auch ihren Platz in der Lösung haben müssen.
Phase 4: Entwickeln von Optionen für die Lösung
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Auf der Basis der herausgearbeiteten Anliegen und Interessen erarbeiten die Konfliktparteien Optionen (Möglichkeiten) für eine Lösung,
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sie sollen auch Hypothesen, Phantasien, Utopien einbringen,
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Brainstorming: Was können sich Konfliktparteien bei den entsprechenden Interessenlagen überhaupt für Lösungen vorstellen. Der Handlung- und Lösungsrahmen soll
erweitert werden,
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die eingebrachten Optionen werden entgegengenommen, aber nicht bewertet.
Phase 5: Erarbeiten von Lösungen
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Aus der Vielzahl an Lösungsoptionen wählen die Konfliktparteien diejenigen aus, welche ihnen am besten, plausibelsten und umsetzbar erscheinen,
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sie treten in die Verhandlung über diese ausgewählten Optionen ein,
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für mehrere Themen liegen mehrere Lösungen vor, d. h. für jedes Thema gibt es am Schluss eine Lösung,
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die gefundenen Lösungen sind noch nicht verbindlich; sie stellen eine Absichtserklärung der Konfliktpartner dar.