Die Mediation kann zur Regelung verschiedener privater, beruflicher und öffentlicher Konflikte angewendet werden:
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bei Familien-, Partnerschafts- und Ehekonflikten,
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bei Nachfolgeregelungen in KMU
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bei Trennung, Scheidung und Sorgerecht für Kinder,
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bei Erbschaftsangelegenheiten,
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bei Nachbarstreitigkeiten,
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bei Mietstreitigkeiten und Bauvorhaben,
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bei Schulkonflikten,
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in der Arbeitswelt,
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im Gesundheits- und Sozialbereich
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in öffentlichen Verwaltungen und Behörden
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in Kirchenstreitigkeiten,
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in der Wirtschaftswelt,
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in Umweltkonflikten,
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usw.